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investmentfonds.DE                     17.05.2012
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Riester-Rente


1. Die Riester-Rente
2. Berechnung der Förderungshöhe
3. Berechnungsbeispiele
            - Wer bekommt Förderung?
            - Wer bekommt keine Förderung?
4. Tipps zur Riester-Rente
5. Vergleich Riester-Rente zur privaten Rentenversicherung




Berechnungsbeispiele:

Beispiel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Mindesteigenbeitrag

Ein Auszubildender mit einer Vergütung von 5.000 € spart davon 4%, das sind 200 €. Abzüglich der Grundzulage von 154 € würde er einen eigenen Beitrag von 46 € zahlen. Hier greift die Regelung des Mindesteigenbeitrages. Als Steuerpflichtiger ohne Kinder muss er ab 2008 selbst 90 € aufwenden, um die volle Zulage zu erhalten. Die gesamte Sparleistung beträgt dann 244 €, wovon fast zwei Drittel vom Staat übernommen werden.



Beispiel zur Steuerersparnis






Wer bekommt Förderung?

Die Riester-Förderung erhalten grundsätzlich nur Pflichtversicherte, d.h. Beamte und Selbständige erhalten keine Förderung:

  • Arbeitnehmer


  • Wehr- und Zivildienstleistende


  • Versicherte während der Kindererziehungszeit (3 Jahre)


  • Geringfügig Beschäftigte (bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit)


  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen- und Krankengeld)


  • Versicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker)


  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Altersversicherung der Landwirte





  • Wer bekommt keine Förderung?

  • Beamte, Richter, Soldaten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Bei einer Senkung der Altersruhebezüge ist vorgesehen, diesen Personenkreis auch aufzunehmen


  • Freiwillig Rentenversicherte


  • Geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen


  • Nicht versicherungspflichtige Selbstständige


  • Pflichtversicherte, die Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (z.B. Steuerberater)





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    Wichtiger Hinweis: Alle Angaben und Links in diesem Dienst wurden sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen und Inhalte der Links wird jedoch keine Gewähr übernommen. Keine der Informationsangaben ist als Werbung oder Angebot zu verstehen. Bitte fordern Sie für jede (Geld-) Anlageentscheidung den jeweils gültigen Verkaufsprospekt und Geschäftsbericht an und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem professionellen Anlageberater.
    Quellen: Investmentfonds.de.
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