Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten | |||||||||||||
ESG-Risiken Was sind das? |
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Art.3 TVO Transparenzverordnung
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Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO) |
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investment- entscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Art.4 TVO Transparenzverordnung
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Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO) |
Auf besonderen Kundenwunsch Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeits- faktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Art.5 TVO Transparenzverordnung
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Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO) |
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Art.6 TVO Transparenzverordnung
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Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO) |
Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant erachtet, da davon ausgegangen wird, dass diese bereits durch die Anbieter berücksichtigt und in deren vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird hierzu in den vorvertraglichen Informationen des Anbieters eine entsprechende Erläuterung erfolgen. Fragen: |
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an
info@inveXtra.de |
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