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19.03.2018 |
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19.03.2018: --- Ende Anzeige ---
"Es ist obendrein zweifelhaft, wie die US-Zölle gerechtfertigt werden können",
ergänzt Felbermayr. Bei den Stahlimporten der USA zum Beispiel könne eine
pauschale Nutzung von Schutzzöllen laut dem Allgemeinen Abkommen über Zölle
und Handel (GATT, Art. XIX) nur begründet werden, wenn ein starker und plötzlicher
Anstieg der Importmengen zu beobachten sei. Die Stahlimporte der USA seien zwar
seit 2009 kräftig gewachsen, aber nur auf das Niveau von 2006, also vor der Wirt-
schaftskrise. Die Aluminium-Importmengen seien relativ unverändert geblieben über
den langen Zeitraum. Eine Import-Schwemme sei also bei beiden Produkten nicht zu
beoachten gewesen.
Felbermayr fügte hinzu: "Die gute Nachricht für Deutschland und Europa: Der
durch Zölle betroffene Teil der Stahl- und Aluminium-Industrie ist mit ungefähr
4,3 Prozent US-Exportanteil nicht sonderlich abhängig von den Vereinigten Staaten.
Es zeigt sich, dass die geplanten Zölle rund 1,6 Prozent der gesamten EU-Exporte
in die USA betreffen würden. Aus deutscher Sicht wären sogar nur 1,5 Prozent
betroffen. Vergleicht man die betroffenen Exporte mit dem gesamten Exportvolumen
Deutschlands und der EU über alle Importeure hinweg, so schrumpft der Anteil der
betroffenen Exporte auf weniger als 0,15 Prozent."
Quelle: Investmentfonds.de |
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