Investmentfonds.de
28.11.2018:
Investmentsteuerreform - Das müssen die Anleger zur Vorabpauschale wissen
Köln, den 28.11.2018 (Investmentfonds.de) -
BVI Der deutsche Fondsverband
Viele Fondsanleger werden am 2. Januar 2019 auf ihrem Giro- oder
Verrechnungskonto eine Abbuchung wegen "Fondsbesteuerung" feststellen. Erstmals
wird damit die sogenannte Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender
oder teilweise ausschüttender Fonds für 2018 angewendet. Sie ist Teil der
Investmentsteuerreform.
Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag
versteuern muss. Die Vorabpauschale berücksichtigt nicht die tatsächlich
erwirtschafteten laufenden Erträge, sondern errechnet sich anhand einer
gesetzlich festgelegten Formel. Bei einer Depotführung im Inland zieht die Bank
die fällige Steuer direkt ein, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag bzw.
keine NV-Bescheinigung vorliegt.
Quelle: Investmentfonds.de
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