Investmentfonds.de
06.10.2021:
DPAM: die EU-Taxonomie
Köln, den 06.10.2021 (Investmentfonds.de) -
Gerrit Dubois, Responsible Investment Specialist bei DPAM
Die EU-Taxonomie: das Für, das Wider und alles,
was dazwischen liegt
Angesichts der bevorstehenden UN-Klimakonferenz COP26
im November in Glasgow und des jüngsten Berichts des
'Intergovernmental Panel on Climate Change' (IPCC),
der die Diskussion über die Erderwärmung angeheizt hat,
liegt es nahe, sich die in Arbeit befindlichen Pläne
der EU etwas näher anzuschauen.
Die EU erarbeitet eine Reihe von aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen, um für mehr Transparenz auf dem Markt zu
sorgen und Anleger in Richtung von Investments zu
führen, die wirklich 'grün' sind. Einer der Bausteine
des Green Deal der EU ist die sogenannte
"EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten".
Die Taxonomie lässt sich grob beschreiben als ein
Klassifizierungssystem, das sich auf die 6 Umweltziele
konzentriert: Climate Change Mitigation,
Climate Change Adaptation, Sustainable use of Water and
marine resources, circular economy,
pollution prevention, healthy ecosystem
Quelle: Europäische KOmmission 2019
Um eine direkte Verbindung zur Unternehmenswelt
herzustellen und die Transparenz und Verständlichkeit
für alle Interessengruppen zu verbessern, werden die
Ziele mit einer Liste von Wirtschaftstätigkeiten
verknüpft. Diese sind wiederum mit wissenschaftlich
untermauerten technischen Screening-Kriterien
verbunden. Doch wie weit ist die EU damit, diese
Tätigkeiten und Screening-Kriterien zu definieren?
Das Screening-Kriterium zu den Zielen "Minderung des
Klimawandels" und "Anpassung an den Klimawandel" wurden
bereits formal eingeführt. Im August dieses Jahres
veröffentlichte die Arbeitsgruppe, die hinter dem
Vorschlag für die Taxonomie steht (Platform on
Sustainable Finance [PSF]), einen ersten Vorschlag zu
den Förderkriterien für die vier verbleibenden Ziele
der Taxonomie (nachhaltige Nutzung von Wasser- und
Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von
Umweltverschmutzung, gesundes Ökosystem). Da die
formelle Verabschiedung erst im Jahr 2022 zu erwarten
ist, haben Anleger und das breitere Spektrum der
Finanzakteure bereits jetzt die Möglichkeit,
Rückmeldungen zum ersten Entwurf zu geben.
Wann IST mit einer formellen Annahme ZU rechnen?
Der Konsultationszeitraum läuft bis Ende September,
und die Arbeitsgruppe beabsichtigt, der Europäischen
Kommission ihren endgültigen Taxonomiebericht bis
November vorzulegen. Die formelle Verabschiedung
durch einen delegierten Rechtsakt wird für 2022
erwartet. Da der jüngste IPCC-Bericht den Druck
erhöht und die UN-Klimakonferenz 2021 näher rückt,
sind im endgültigen Entwurf möglicherweise noch
erhebliche Änderungen am Geltungsbereich und an
den technischen Prüfkriterien zu erwarten. Wie im
IPCC-Bericht betont wird, sind beispiellose Maßnahmen
erforderlich, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C
und die physischen Risiken zu begrenzen. Das globale
CO2-Budget schrumpft, so dass in jeder Branche so
schnell und effizient wie möglich Anstrengungen zur
Reduzierung der Emissionen unternommen werden sollten.
Der Zeitplan der EU-Taxonomie
Man könnte sich fragen, ob die soziale Seite nicht auf
der Strecke bleibt. Die Umwelttaxonomie enthält
"soziale Schutzmaßnahmen" in Verbindung mit den
wirtschaftlichen Aktivitäten, um sicherzustellen, dass
die Mindestkriterien erfüllt werden. Die Europäische
Kommission arbeitet an einer Sozialtaxonomie, die auf
internationalen Normen, Verträgen und Zielen wie der
UN-Menschenrechtserklärung und den UN-Zielen für
nachhaltige Entwicklung basiert, um zusätzliche
positive Auswirkungen auf die soziale Seite zu
erzielen.
Interessanterweise wird im ersten Entwurf, der Anfang
Juli veröffentlicht wurde, der Schwerpunkt auf zwei
Aspekte gelegt. Einerseits schlägt die Arbeitsgruppe
eine horizontale Dimension vor, indem sie eine gute
Unternehmensführung und betriebliche Kennzahlen für
die gesamte Wertschöpfungskette (d.h. alle
Interessengruppen) berücksichtigt, was zu einer
Kombination von Kriterien auf Unternehmens- und
Aktivitätsebene führt. Andererseits wird eine vertikale
Dimension vorgeschlagen, bei der der Schwerpunkt auf
Produkte und Dienstleistungen für die menschlichen
Grundbedürfnisse und die Basisinfrastruktur gelegt
wird. Das bedeutet, dass wirtschaftliche Aktivitäten,
die den Zugang zu solchen Produkten und
Dienstleistungen erleichtern, ohne die Anstrengungen
zur Erreichung anderer sozialer Ziele zu
beeinträchtigen, als sozial angesehen werden können.
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Quelle: Investmentfonds.de
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