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FondsNews        
06.10.2021
Wichtiger Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte und Copyright sind die Anbieter verantwortlich.

Investmentfonds.de 06.10.2021:
DPAM: die EU-Taxonomie

Köln, den 06.10.2021 (Investmentfonds.de) -

Gerrit Dubois, Responsible Investment Specialist bei DPAM
Die EU-Taxonomie: das Für, das Wider und alles, was dazwischen liegt
Angesichts der bevorstehenden UN-Klimakonferenz COP26 im November in Glasgow und des jüngsten Berichts des 'Intergovernmental Panel on Climate Change' (IPCC), der die Diskussion über die Erderwärmung angeheizt hat, liegt es nahe, sich die in Arbeit befindlichen Pläne der EU etwas näher anzuschauen.

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Die EU erarbeitet eine Reihe von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, um für mehr Transparenz auf dem Markt zu sorgen und Anleger in Richtung von Investments zu führen, die wirklich 'grün' sind. Einer der Bausteine des Green Deal der EU ist die sogenannte "EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten".
Die Taxonomie lässt sich grob beschreiben als ein Klassifizierungssystem, das sich auf die 6 Umweltziele konzentriert: Climate Change Mitigation, Climate Change Adaptation, Sustainable use of Water and marine resources, circular economy, pollution prevention, healthy ecosystem Quelle: Europäische KOmmission 2019
Um eine direkte Verbindung zur Unternehmenswelt herzustellen und die Transparenz und Verständlichkeit für alle Interessengruppen zu verbessern, werden die Ziele mit einer Liste von Wirtschaftstätigkeiten verknüpft. Diese sind wiederum mit wissenschaftlich untermauerten technischen Screening-Kriterien verbunden. Doch wie weit ist die EU damit, diese Tätigkeiten und Screening-Kriterien zu definieren?

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Das Screening-Kriterium zu den Zielen "Minderung des Klimawandels" und "Anpassung an den Klimawandel" wurden bereits formal eingeführt. Im August dieses Jahres veröffentlichte die Arbeitsgruppe, die hinter dem Vorschlag für die Taxonomie steht (Platform on Sustainable Finance [PSF]), einen ersten Vorschlag zu den Förderkriterien für die vier verbleibenden Ziele der Taxonomie (nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, gesundes Ökosystem). Da die formelle Verabschiedung erst im Jahr 2022 zu erwarten ist, haben Anleger und das breitere Spektrum der Finanzakteure bereits jetzt die Möglichkeit, Rückmeldungen zum ersten Entwurf zu geben.
Wann IST mit einer formellen Annahme ZU rechnen? Der Konsultationszeitraum läuft bis Ende September, und die Arbeitsgruppe beabsichtigt, der Europäischen Kommission ihren endgültigen Taxonomiebericht bis November vorzulegen. Die formelle Verabschiedung durch einen delegierten Rechtsakt wird für 2022 erwartet. Da der jüngste IPCC-Bericht den Druck erhöht und die UN-Klimakonferenz 2021 näher rückt, sind im endgültigen Entwurf möglicherweise noch erhebliche Änderungen am Geltungsbereich und an den technischen Prüfkriterien zu erwarten. Wie im IPCC-Bericht betont wird, sind beispiellose Maßnahmen erforderlich, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C und die physischen Risiken zu begrenzen. Das globale CO2-Budget schrumpft, so dass in jeder Branche so schnell und effizient wie möglich Anstrengungen zur Reduzierung der Emissionen unternommen werden sollten.
Der Zeitplan der EU-Taxonomie
Man könnte sich fragen, ob die soziale Seite nicht auf der Strecke bleibt. Die Umwelttaxonomie enthält "soziale Schutzmaßnahmen" in Verbindung mit den wirtschaftlichen Aktivitäten, um sicherzustellen, dass die Mindestkriterien erfüllt werden. Die Europäische Kommission arbeitet an einer Sozialtaxonomie, die auf internationalen Normen, Verträgen und Zielen wie der UN-Menschenrechtserklärung und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung basiert, um zusätzliche positive Auswirkungen auf die soziale Seite zu erzielen.
Interessanterweise wird im ersten Entwurf, der Anfang Juli veröffentlicht wurde, der Schwerpunkt auf zwei Aspekte gelegt. Einerseits schlägt die Arbeitsgruppe eine horizontale Dimension vor, indem sie eine gute Unternehmensführung und betriebliche Kennzahlen für die gesamte Wertschöpfungskette (d.h. alle Interessengruppen) berücksichtigt, was zu einer Kombination von Kriterien auf Unternehmens- und Aktivitätsebene führt. Andererseits wird eine vertikale Dimension vorgeschlagen, bei der der Schwerpunkt auf Produkte und Dienstleistungen für die menschlichen Grundbedürfnisse und die Basisinfrastruktur gelegt wird. Das bedeutet, dass wirtschaftliche Aktivitäten, die den Zugang zu solchen Produkten und Dienstleistungen erleichtern, ohne die Anstrengungen zur Erreichung anderer sozialer Ziele zu beeinträchtigen, als sozial angesehen werden können.

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Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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