TOP-FONDS/ETFs 1 Tag
 Fondsname   WKN  % 1 Tag
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  2,96 
 BGF World Gold F.A2 EUR A0BMAL  2,90 
 MEDICAL BioHealth EUR H A0F69B  2,82 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  2,70 
 BGF World Gold F.A2 SGD H A0Q5TA  2,45 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  2,41 
 RIM Global Bioscience 580452  2,36 
 MEDICAL BioHealth EUR 941135  2,22 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  2,09 
 Stabilitas - Pacific Gold A0ML6U  1,78 
 Stabilitas - Pacific Gold A2H8YF  1,77 
 WEALTHGATE Biotech Aggres A2PYP9  1,51 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0HG8Q  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0JJ0K  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A1J8MN  1,15 

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  TOP-FONDS/ETFs 10 Jahre
 Fondsname   WKN % 10 Jahre
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  511,90 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  498,35 
 Lyxor Nasdaq-100 UE A. ETF LYX00F  426,67 
 Invesco Mark.III p.EQQ ETF 801498  423,58 
 LM Clearbr.US Large Cap G A0MUYQ  421,43 
 JPM-US Technology Fd.A(ac A0DQQ4  420,44 
 DNB Fund - Technology Ret A0MWAN  419,73 
 JPM-US Technology Fd.A(di 987702  416,35 
 iShares NASDAQ-100 UCI ETF A0F5UF  407,45 
 BNPP F.Disruptive Technol A1T8X9  384,71 
 BGF World Technology F.A2 A0BMAN  380,52 
 BGF World Technology F.A2 974499  379,56 
 JPM-US Technology Fd.D(ac 603021  371,94 
 JPM-US Technology Fd.D(ac A0HG3H  370,73 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  363,97 

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  TOP-FONDS/ETFs  5 Jahre
 Fondsname   WKN  %5 Jahre
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  171,99 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  156,11 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 SPDR S&P US Technology ETF A14QB5  151,06 
 iShares S&P 500 I.T.S. ETF A142N1  150,35 
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  148,88 
 Amundi ETF Lev.MSCI US ETF A0X8ZS  143,21 
 Xtrackers MSCI USA Inf ETF A1W9KD  135,74 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A110YQ  134,41 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  133,93 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A14RGB  133,84 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  130,48 
 Xtrackers MSCI World I ETF A113FM  127,78 
 SPDR MSCI World Techno ETF A2AE57  127,21 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 787208  125,36 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Jahre
 Fondsname   WKN  % 3 Jahre
 Structured Sol.Next Gen.R HAFX4V  206,44 
 Thematica - Future Mobili A2JKSP  188,47 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A14ZW9  157,54 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  150,06 
 iShares Oil&Gas Expl.& ETF A1JKQL  149,95 
 iShares S&P 500 Energy ETF A142NX  149,31 
 SPDR S&P US Energy Sel ETF A14QB0  148,45 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  144,39 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1JHNV  142,67 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0Q5L7  141,99 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1C8BR  140,79 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0NH4A  139,24 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0J29E  138,88 
 Schroder ISF Gl.Energy B  A0J29F  134,79 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Jahr
 Fondsname   WKN  % 1 Jahr
 HSBC GIF Turkey Equity AC A0D9FL  63,15 
 HSBC GIF Turkey Equity AD A0D9FM  59,65 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694674  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  A0LCA7  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694675  41,21 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A0KFJ0  39,64 
 H2O Multibonds FCP R A1J7Z1  38,92 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A1T80B  37,45 
 H2O Allegro FCP SR A2PD3Z  33,46 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  31,92 
 H2O Multibonds FCP SR A2PB1P  30,47 
 Lyxor MSCI Turkey UE A ETF LYX02F  28,74 
 SPDR MSCI Europe Consu ETF A1191M  25,41 
 iShares MSCI Turkey U. ETF A0LEW5  24,08 
 Lyxor ST.Europe 600 Pe ETF LYX02Q  23,87 

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  TOP-FONDS/ETFs  6 Monate
 Fondsname   WKN  % 6 Monate
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  49,66 
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  48,32 
 LO Fds.World Gold Exp.P E 813927  46,30 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  45,41 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  43,80 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  43,31 
 Sprott-Gold Equity Fund H A1JFDK  43,22 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  43,21 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  43,17 
 Franklin Gold and Pr.Meta A1C511  41,07 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX04V  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX0AD  40,88 
 Xtrackers LevDAX Daily ETF DBX0BZ  40,72 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  40,63 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Monate
 Fondsname   WKN  % 3 Monate
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  16,91 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  14,28 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  14,17 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  13,77 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  13,35 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  13,24 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  12,89 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  12,77 
 VanEck Vectors Gold Mi ETF A12CCL  12,20 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  12,11 
 Amundi Fds.Eq.Jap.Target  A1H4X2  11,99 
 iShares Gold Producers ETF A1JKQJ  11,91 
 CPR Invest-Global Gold Mi A2PJQM  11,38 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  11,27 
 Ninety One GSF-Global Gol A0QYGQ  11,07 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Monat
 Fondsname   WKN  % 1 Monat
 iShares MSCI Pola.U.E. ETF A1H5UP  11,72 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX043  9,20 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX02C  9,17 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,99 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  8,14 
 VanEck Vectors Digital ETF A2QQ8F  7,60 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  7,49 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  7,03 
 Franklin Biotechnology Di A1W3XS  6,88 
 Pictet-Biotech HP A0B6Q2  6,84 
 Pictet-Biotech HR A0JKQN  6,78 
 GIS Central & Eastern Eur 621723  6,70 
 GIS Central & Eastern Eur 621725  6,69 
 GIS Central & Eastern Eur 621727  6,62 
 Comgest Growth Europe Sma 631027  6,61 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Woche
 Fondsname   WKN  % 1 Woche
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,27 
 BGF World Gold F.A2 SGD H A0Q5TA  6,18 
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 BGF World Gold F.A2 EUR A0BMAL  5,78 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  5,75 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  5,75 
 Lyxor NYSE Arca Gold B ETF ETF091  4,75 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  4,74 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  4,70 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  4,44 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  4,39 
 PRIMA - Globale Werte A A0D9KC  4,36 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  4,29 
 Nestor Gold Fonds B 570771  4,27 

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 Investmentfonds - News

FondsNews        
07.11.2018   
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Investmentfonds.de 07.11.2018:


BVI macht Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente





Köln, den 07.11.2018 (Investmentfonds.de) - 



BVI Bundesverband Investment und Asset Management

Die derzeit relativ solide Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung 
darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die jüngeren Generationen aus dem 
umlagefinanzierten System lediglich noch eine Grundversorgung erhalten werden. 
Für eine Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards werden die Leistungen 
aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Weitem nicht genügen. 
Grund dafür ist insbesondere die - seit langem bekannte - demographische 
Entwicklung in Deutschland. 
Der fortschreitende Trend geringer Geburtenraten und steigender Lebenserwartung 
erfordert wesentliche Anpassungen am bisherigen Alterssicherungssystem. Vor 
diesem Hintergrund ist der Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge geboten.
Der Koalitionsvertrag enthält ein grundsätzliches Bekenntnis der Politik zur 
Stärkung der privaten Altersvorsorge und zur Riester-Rente. 
Es gilt, das Erfordernis zur privaten Altersvorsorge klar aufzuzeigen und den 
Ausbau der privaten Altersvorsorge zu forcieren. Eine Weiterentwicklung der 
gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Attraktivität der Riester-Rente, die 
heute auf freiwilliger Basis bereits von mehr als 16,5 Millionen Menschen 
genutzt wird, deutlich steigern.
 
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Ferner sieht der Koalitionsvertrag die Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts vor. Zur Diskussion steht damit, ob ein stark generalisiertes Riester-Produkt individuellen Produktangeboten überlegen ist. Dabei sind Riester-Produkte bereits weitgehend standardisiert, denn ihre Ausgestaltung ist durch das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geregelt. Aufgrund der Komplexität des Regelwerks werden sie aber nicht als Standardprodukte wahrgenommen. Eine Vereinfachung der Rahmenbedingungen bildet daher einen validen Ansatzpunkt zur Steigerung der Attraktivität der Riester-Rente. Die Vereinfachung kann sowohl bei den Produktmerkmalen als auch bei der Fördersystematik und der Administration ansetzen. Insbesondere in Bezug auf die Fördersystematik und Administration sind Verbesserungen für sämtliche Riester-Produkte vorteilhaft und geboten. Hierzu schlagen wir folgende Kernmaßnahmen vor: Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten Der derzeitige Kreis der Förderberechtigten ist zu eng gefasst, gleichwohl er systematisch begründet ist. Ehemals wurden Riester-Rente und Riester-Förderung als Ausgleich zum sinkenden gesetzlichen Rentenniveau konzipiert. Innerhalb der sich stark wandelnden Arbeitswelt greift diese Abgrenzung aber zu kurz und bedingt den Ausschluss breiter Bevölkerungsgruppen von einer insbesondere für untere Einkommensgruppen attraktiven Zulagenförderung. Besonders mit Blick auf die sogenannten "Solo-Selbstständigen" ist dies nicht zielführend. Der Kreis der Förderberechtigten sollte daher unabhängig vom beruflichen Status alle in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen einbeziehen. Das Vorhandensein einer möglichst umfassenden Förderberechtigung ermöglicht weitere Vereinfachungen. Insbesondere die Aufspaltung in unmittelbar- und mittelbar bzw. nicht zulagenberechtigt kann damit vereinfacht werden. Sie erschwert in vielen Fällen die korrekte Feststellung der persönlichen Fördersituation und ist dem Verbraucher nur schwer zu vermitteln. Darüber hinaus würden Zulagerückforderungen in vielen Fällen entfallen (z.B. auf Grund von Statuswechseln zwischen Selbstständigkeit und angestellter Beschäftigung). Auch hinsichtlich des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziels, für Selbstständige eine Pflicht zum Abschluss einer insolvenzsicheren Altersvorsorge einzuführen, ist eine solche umfassende Förderberechtigung anzustreben, da gefördertes Riester-Vermögen aufgrund gesetzlicher Vorgaben unpfändbar ist und somit eine sinnvolle Option für die Absicherung Selbstständiger darstellt. Frankfurt am Main, Vereinfachung der Fördersystematik und Erhöhung des Förderrahmens Die Riester-Rente erreicht durch ihre differenzierte Förderung sozialpolitisch Wichtige Zielgruppen. Von der neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit gewährten Zulagenförderung profitieren in besonderem Maße Geringverdiener, Familien mit Kindern und Frauen. Die mit der zweigleisigen Förderung einhergehende Komplexität - insbesondere auch mit Blick auf die Administration - lässt sich durch eine reine Zulagenförderung und dem Verzicht auf den Sonderausgabenabzug für alle Förderberechtigten reduzieren. Zumal die gewährten Steuervorteile für den Konsum verfügbar sind und nicht in die Altersvorsorge fließen. Eine reine Zulagenförderung könnte wie folgt gestaltet werden: Bei Einzahlungen in zertifizierte Altersvorsorgeverträge bis zur maximalen Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung (abgerundet auf die letzten 500 Euro, dies entspricht aktuell 3.000 Euro) sollte ein Eigenbeitrag von 1 Euro durch eine Zulage i.H.v. 0,4 Euro gefördert werden. Um Menschen mit geringeren Einkommen Anreize für die zusätzliche private Altersvorsorge zu bieten, sollten diese verstärkt gefördert werden. Bei Brutto-Einkommen bis zu 20.000 Euro sollte ein Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro ausreichen, um die Grundzulage in Höhe von 175 Euro zu erhalten. Sofern sie entsprechend höhere Beiträge leisten, können auch diese Sparer von der prozentualen Förderung profitieren. Ab einem Eigenbeitrag von 437,50 Euro würden die Sparer zusätzlich von der prozentualen Förderung profitieren. Die Höhe der Kinderzulage wird unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt einheitlich auf 300 Euro pro Kind festgelegt und zusätzlich zur prozentualen Zulageförderung bzw. Grundzulage gezahlt. Eine solche reine Zulagenförderung führt nicht nur zu einem erheblichen Abbau von Komplexität, sie führt auch dazu, dass die staatliche Förderung vollständig und zielgerichtet dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu Gute kommt. Die Zulagen werden so direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt und erhöhen das Vorsorgekapital signifikant. Eine Anhebung der Förderhöchstgrenze auf 4% der BBG trägt der Einkommensentwicklung seit 2001 Rechnung, denn der Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro entsprach im Jahr 2001 4% der BBG. Verzicht auf Zulagenantrag / Vereinfachung der Zulagenverwaltung Überdenken sollte man auch das Erfordernis eines Antrags für die Gewährung der Zulagen. Schon kleine Fehler bei der Antragstellung führen dazu, dass die Förderung nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt wird. Hier könnte das Verfahren aufgrund der o.g. vereinfachten Fördersystematik dahingehend angepasst werden, dass die Höhe der Zulage für jeden Riester-Sparer durch eine zentrale Stelle allein auf Basis Einkommen und Kinderzahl automatisiert ermittelt und anschließend in den Vertrag gezahlt wird. Ein umfangreicher Antrag wäre dann nicht mehr erforderlich und eine bedeutende Fehlerquelle beseitigt. Zulagekürzungen bzw. spätere Zulagerückforderungen werden in Verbindung mit der vereinfachten prozentualen Zulageförderung nicht mehr notwendig, da die Höhe der Zulage nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres fest steht.Zusätzlich halten wir folgende Maßnahmen für notwendig, um die Bedürfnisse der Bürger noch besser berücksichtigen zu können: Flexibilisierung der Beitragsgarantie Die 100%-Garantiezusage erschwert eine uneingeschränkte Partizipation an den Chancen des Kapitalmarktes für Anleger, die dies wünschen. Es ist daher erforderlich, Garantieelemente im Einvernehmen mit dem Kunden seinen Bedürfnissen entsprechend gestalten zu können, wie dies bei der staatlich geförderten Basis-Rente schon seit deren Einführung möglich ist. So kann jeder Kunde, seiner persönlichen Zielsetzung entsprechend, geeignete Produkte finden und die für ihn richtige Balance zwischen Garantie und Renditechance wählen. Ausbau und Nutzung der Digitalisierung / Anpassung von Formschriften Zur Steigerung der Effizienz der gesamten Riestersystematik und Abbau der Riester-Bürokratie sollte eine möglichst umfassende elektronische Abwicklung ermöglicht werden. Dies sollte das gesamte Verfahren einschließlich aller erforderlicher Informations- und Mitteilungspflichten sowie Bescheinigungen und Anträge umfassen. Konkrete Beispiele im Rahmen der aktuellen Systematik sind der Antrag auf Festsetzung der Zulage (§ 90 Absatz 4 EStG) sowie die jährlichen Informationspflichten nach § 7a AltZertG. Ein erster Schritt wäre es, hier die bisher erforderliche "Schriftlichkeit" durch die Textform zu ersetzen. Wohnriester optional ausgestalten Für alle Anbieter, die Riester-Renten in der klassischen Form von lebenslangen Geldrenten anbieten, ist die Verpflichtung, in ihren Verträgen die Administration von Kapitalentnahmen für wohnwirtschaftliche Zwecke (sog. Wohnriesterentnahme) abbilden zu müssen, mit erheblicher Komplexität und kostensteigernden Folgeprozessen verbunden. In Kombination mit den derzeitigen Zulagenrückforderungen können sich hier hoch komplexe und für den Sparer nicht mehr nachvollziehbare Konstellationen ergeben. Es sollte daher zukünftig dem jeweiligen Anbieter überlassen sein, ob er eine wohnwirtschaftliche Nutzung des eigentlich für die Altersvorsorge angesparten Vorsorgevermögens in seinen Verträgen anbieten möchte. Sparern, die das Vorsorgevermögen für Wohneigentum entnehmen möchten, sollte ein kostenfreier Wechsel auf ein Bausparprodukt ermöglicht werden, um dort die wohnwirtschaftliche Verwendung durchzuführen. Weiterhin hätte eine säulenübergreifende elektronisch verfügbare Renteninformation einen positiven Einfluss auf die Fortentwicklung der privaten Altersvorsorge. Mit einem Überblick zu den bestehenden Anwartschaften ließe sich das Bewusstsein für die zusätzliche Altersvorsorge stärken. Das Aufzeigen gegebenenfalls bestehender Versorgungslücken könnte ferner mit Informationen zu standardisierten pAV-Produkten und Zugangswegen zu diesen kombiniert werden.

Quelle: Investmentfonds.de


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