Unternehmen,
welches in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
mit eigener Rechtspersönlichkeit firmiert. Das Grundkapital
in Höhe von mindestens 50.000,- Euro wird gestückelt
und in Form von Aktien
verbrieft. Der Nennwert einer Aktie ergibt sich durch
Division des Grundkapitals durch die Anzahl der Aktien
und muß mindestens 1 Euro betragen. Im Zuge der Einführung
des Euro wurden alternativ nennwertlose Aktien,
sogenannte Stückaktien eingeführt.
Die Aktionäre bestimmen in der Hauptversammlung
diejenigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht Arbeitnehmervertreter
sind. Die Arbeitnehmervertreter werden entsprechend
von der Belegschaft gewählt.
Der
Aufsichtsrat seinerseits bestellt den Vorstand für
eine Periode.
Die
Hauptversammlung entscheidet letztendlich formell über
Fragen von grosser Tragweite für die Gesellschaft.
Hierzu gehört die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat,
die Gewinnverwendung, Kapitalerhöhungen sowie Fusionen
usw..
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft erleichtert die
Zuführung von Eigenkapital und ermöglicht
somit die Finanzierung großer Investitionsprogramme.
Die Aktionäre haften mit ihrer Einlage (faktisch
dem Emissionspreis=Nennwert plus Agio).
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