Terminkontrakte
auf Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Devisen, Indizes
und Edelmetalle. Charakteristisch ist ihre Standardisierung
hinsichtlich Betrag und Laufzeit wodurch ihre Handelbarkeit
erst begründet wird. Unmittelbarer Kontraktpartner
ist eine zwischen Käufer und Verkäufer geschaltete
Clearingstelle, die eine Makler- und Abwicklungsfunktion
übernimmt.
Im Regelfall werden Future-Kontrakte nicht mittels physischer
Lieferung des Kontraktgegenstandes erfüllt, sondern
vor Ablauf durch ein entsprechendes Gegengeschäftes
"glattgestellt". Der Differenzbetrag wird
durch entsprechende Zahlung beglichen.
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