Bei
besonders umsatzstarken Wertpapieren
kann die Börsengeschäftsführung diese
auf Antrag zur fortlaufenden Notierung zulassen. Eine
entsprechender Handelstätigkeit vorausgesetzt können
sich demzufolge kurzfristig immer neue Kurse
für ein Wertpapier während der Börsenzeit
bilden. In jedem Falle wird ein Anfangs- und ein Schlusskurs
festgestellt.
Gegensatz: Einheitskurs
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