Einkommensteuer,
die juristische Personen (z.B. AG oder GmbH) an den
Staat abzuführen haben. Ausgeschüttete Dividenden
werden im Vorfeld mit der Körperschaftssteuer belegt.
Die Anleger erhalten jedoch den auf die erhaltenen Dividenden
entfallenden Körperschaftssteueranteil zurückerstattet.
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