Bezeichnung
für im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegebene
Aktien. Sie sind für das laufende Geschäftsjahr
nicht oder nicht voll dividendenberechtigt.
Junge Aktien müssen zunächst den Altaktionären
angeboten werden, die mittels ihrer Bezugsrechte ein
Vorkaufsrecht besitzen.
Erst nach der Gleichstellung bzgl. des Dividendenanspruchs,
d.h. nach der kommenden Dividendenausschüttung
werden junge Aktien den Altaktien gleichgestellt und
verlieren ihren Status.
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