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Auslandsdepot
Alle Infos zum Thema Auslandsdepot
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Ausländische thesaurierende Fonds und Abgeltungsteuer
Für ausländische thesaurierende Fonds ist zur Abführung der Abgeltungsteuer weder die Fondsgesellschaft im Ausland (z.B. Luxemburg) noch die inländische Depotbank in Deutschland verpflichtet, da der deutsche Fiskus ausländische Kreditinstitute nicht zur Abführung deutscher Steuern verpflichten kann. Auf Fondsebene steht damit der volle Ertrag zur Wiederanlage in den Fonds bereit. Der Depotbank in Deutschland hingegen wird die Höhe der thesaurierten ausländischen Erträge Monate später erst im Nachhinein von der Fondsgesellschaft mitgeteilt.
Die inländische Depotbank stellt dem Anleger dann eine Steuerbescheinigung mit den thesaurierten Erträgen aus ausländischen Investmentfonds aus, die dieser dann in der Einkommensteuererklärung angibt und mit 25% Abgeltungsteuer jährlich versteuern muss.
Obwohl der Anleger keine Auszahlung aus dem Fonds erhalten hat, besteuert der Staat die fiktive Ausschüttung. Die Steuern darauf muss der Anleger aus anderen freien Geldmitteln begleichen oder Fondsanteile verkaufen. Damit nicht genug: Beim späteren Verkauf der Fondsanteile aus einem thesaurierenden Investmentfonds ist eine inländische Depotbank erneut zur Abführung der Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen für die gesamte Zeit des Anteilsbesitzes verpflichtet, so dass der Anleger vorerst doppelt zur Kasse gebeten wird.
Damit wird beim Verkauf der Anteile die Zwangsbesteuerung durch die inländische Bank nachgeholt, die der Anleger in der Regel bereits im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung versteuert hat. Diese Doppelbesteuerung kann der Anleger erst danach im Rahmen einer erneuten Einkommensteuererklärung beseitigen und sich zuviel gezahlte Steuern zurückholen. Das Schlimme dieser Zwangsteuer: Er muss die Steuer zweimal vorfinanzieren!
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Übertragung von ausländischen thesaurierenden Fonds
Für die Übertragung von Fondsanteilen und Depots bis Ende 2008 gilt grundsätzlich noch die Altfallregelung, da die ankommenden Anteile bei der neuen Bank auf jeden Fall mindestens mit dem Erwerbsdatum 2008 angelegt werden und so bei Veräußerung nach einem Jahr grundsätzlich keine Versteuerung von Kursgewinnen stattfindet.
Etwas anderes gilt jedoch für ausländische thesaurierende Fonds, bei denen die thesaurierten Erträge zum Verkaufszeitpunkt nachversteuert werden. Auch heute schon gibt es für ausländische thesaurierende Fonds eine Strafbesteuerung nach Depotübertragungen, wo bei Nichtvorlage der Anschaffungskurse die thesaurierten Erträge bei Verkauf des Fonds rückwirkend für die Zeit ab Auflegung des Fonds addiert und mit 30% Kapitalertragsteuer zzgl. Soli 5,5% versteuert werden. Die Steuer wird vom Verkaufserlös von der Bank einbehalten und an den Staat abgeführt. Der Anleger kann sich die zuviel gezahlten Steuern dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter Nachweis des tatsächlichen Erwerbszeitpunktes und der Anschaffungskurse zurückholen.
Es gibt drei Möglichkeiten dieses umständliche und nachteilige Besteuerungsverfahren auf legale Weise zu vermeiden:
Erstens kann man seine Anteile des ausländischen thesaurierenden Fonds, die bei einer inländischen Bank lagern, auf ein ausländisches Bankdepot übertragen, dort die Anteile in eine ausschüttende Variante umtauschen und dann erneut nach Deutschland zurück übertragen oder die Anteile direkt im Auslandsdepot belassen oder verkaufen.
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Für den Fall, dass Sie bereits ein ausländisches Depot besitzen und die Anteile in ein inländisches Depot übertragen möchten, sollten Sie ebenfalls im Ausland bereits die thesaurierenden Fondsanteile in die ausschüttende Variante umtauschen und dann erst nach Deutschland übertragen.
Als Alternative bietet sich noch der Verkauf der Anteile im Auslandsdepot an, da hier keine automatische Zwangsbesteuerung stattfindet. Anschließend muss der Anleger die realisierten Erträge in der jährlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Das ist die einfachste und liquiditätsschonendste Variante zur Veräußerung von ausländischen thesaurierenden Fondsanteilen.
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Quelle: Investmentfonds.de, ein Dienst der InveXtra AG |
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Quellen: Investmentfonds.de.
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