Rürup Rente und die Abgeltungssteuer
Besteuerung der Rürup Rente bisher:
In der Ansparphase gilt der progressive Sonder-Ausgabenabzug der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 66% von 20.000€ für Ledige und 40.000€ für Verheiratete im Jahr! Der abzugfähige Betrag steigt jährlich um 2%. Es erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der anteiligen Renteneinkünfte zum zukünftig gültigem Steuersatz. Die anteiligen steuerpflichtigen Renteneinkünfte steigen jährlich von 56% in 2008 um 2% auf bis zu 100% im Jahr 2040.
Rürup Rente und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Die Rürup-Produkte sind von der Abgeltungsteuer nicht direkt betroffen. Allerdings werden diese dadurch noch interessanter, da Anleger abgeltungsteuerfreie Umschichtungen von Fonds innerhalb des Versicherungsmantels durchführen können! Bei frühzeitiger Kündigung vor dem 60. Lebensjahr fällt allerdings Abgeltungsteuer auf den Ertag an.
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