Halbeinkünfteverfahren und die Abgeltungssteuer
Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist entfallen
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden und Spekulationsgewinnen aus Aktien und Aktienfonds nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, entfällt. Dividenden unterliegen dann auch in voller Höhe der neuen Abgeltungsteuer.
Ebenfalls gilt dann nicht mehr die Spekulationsfrist, wonach die Kursgewinne aus Verkauf von Wertpapieren nach einem Jahr steuerfrei sind. Damit sind auch Kursgewinne nach einem Jahr generell im vollen Umfang von der Abgeltungsteuer betroffen.
In diesem Jahr können Anleger noch bis zum 31.12.2008 die letzte Gelegenheit nutzen, die neue Steuer zu vermeiden und sich durch geschicktes Anlagemanagement auf Jahre hinaus steuerfreie Kursgewinne sichern. Das Gute dabei ist, dass diese Steuerfreiheit auf Kursgewinne sogar auf die nächste Generation vererbt werden kann.
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