Schenkung von Vermögenswerten an die eigenen Kinder
Schenkung von Vermögenswerten
Laut dem Bundesverband für Investment und Asset Management e.V. lag bei deutschen Aktienfonds die durchschnittliche Wertentwicklung über dreißig Jahre bei 9,7 Prozent. Anleger, mit einem angesparten Betrag von über 16.020 Euro und einer angenommen Verzinsung von fünf Prozent, zahlen dann bereits Abgeltungsteuer! Bei Eheleuten zählt der Sparerpauschbetrag jedoch doppelt, so dass erst ab einem Anlagebetrag von über 30.240 Euro und einer Verzinsung von fünf Prozent Steuern fällig sind.
Familien mit Kindern, die über ein größeres Sparvermögen verfügen, sollten daher prüfen ob Anlagebeträge auch auf die Kinder verteilt werden können. So kann die Steuerlast ganz legal gesenkt werden. Kindern stehen neben dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, dem Steuer-Grundfreibetrag von 7.664 Euro und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro gleich hohe Freibeträge zu, wie auch volljährigen Steuerzahlern. So sind es immerhin 8.501 Euro Freibetrag, bevor Steuern fällig sind. Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis 205.000 Euro (Altfallregelung) nach altem Recht dazu noch schenkungsteuerfrei! Nach neuem Gesetzesentwurf, gültig voraussichtlich ab Mitte 2008, können sogar 405.000 Euro schenkungsteuerfrei an Kinder verschenkt werden.
Jedoch wird die Vermögensübertragung auf die Kinder vom Fiskus nur anerkannt, wenn die Eltern nicht mehr ohne weiteres für eigene Zwecke auf das Geld zugreifen können. Bleiben sie voll verfügungsberechtigt, werden ihnen auch die Zinsen weiterhin zugerechnet.
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