Betriebliche Altersvorsorge als Steuerschlupfloch nutzen
Betriebliche Altersvorsorge und die Abgeltungssteuer
In der Ansparphase sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung frei von Steuern und Sozialabgaben. Es erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte mit dem zukünftigen persönlichen Steuersatz. Die bAV-Produkte sind von der Abgeltungsteuer nicht direkt betroffen. Allerdings werden auch diese 2009 noch interessanter, da Anleger abgeltungssteuerfreie Umschichtungen von Fonds innerhalb des Versicherungsmantels durchführen können! Bei frühzeitiger Kündigung vor dem 60. Lebensjahr fällt jedoch Abgeltungsteuer auf den Ertag an.
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