Betriebliches Lebensarbeitszeitkonto als Steuerschlupfloch nutzen
Lebensarbeitszeitkonto und die Abgeltungssteuer
In der Ansparphase sind die Beiträge zu betrieblichen Lebensarbeitszeitkonten (LZK) frei von Steuern und Sozialabgaben. Es erfolgt die Besteuerung der Auszahlungen ab dem 55. Lebensjahr mit dem zukünftig gültigen persönlichen Steuersatz. Es fallen ebenfalls nachträglich erst die Sozialabgaben an. Während der Ansparphase sind lediglich 5% der Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Aktienfonds innerhalb der Kapitalgesellschaft des Arbeitgebers zu versteuern. Die LZK-Produkte für Mitarbeiter von Kapitalgesellschaften sind von der Abgeltungsteuer nicht direkt betroffen. Allerdings werden auch LZK-Produkte für Mitarbeiter dadurch noch interessanter, da abgeltungssteuerfreie Umschichtungen von Fonds innerhalb des LZK durchgeführt werden können! Deswegen sollten Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber unbedingt auf diese Vorsorge-Variante ansprechen.
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