Rürup-Rente als Steuerschlupfloch nutzen
Rürup-Rente und die Abgeltungssteuer
In der Ansparphase gilt der progressive Sonder-Ausgabenabzug der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 66% von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete im Jahr! Der abzugfähige Betrag steigt jährlich um 2%. Es erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der anteiligen Renteneinkünfte zum zukünftig gültigem Steuersatz.
Die anteiligen steuerpflichtigen Renteneinkünfte steigen für den jeweiligen Renteneintrittsjahrgang jährlich von 56% in 2008 um 2% auf bis zu 100% für den Renteneintrittsjahrgang im Jahr 2040. Die Rürup-Fonds-Produkte sind von der Abgeltungsteuer nicht direkt betroffen. Allerdings werden diese dadurch noch interessanter, da Anleger abgeltungsteuerfreie Umschichtungen von Fonds innerhalb des Versicherungsmantels durchführen können! Bei frühzeitiger Kündigung vor dem 60. Lebensjahr fällt allerdings Abgeltungsteuer auf den Ertrag an.
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