Aktienfonds und die Abgeltungssteuer
Besteuerung von Aktienfonds bisher:
Dividenden sind zur Hälfte steuerpflichtig. Anleger zahlen dafür je nach persönlichem Grenzsteuersatz 15 bis 45 Prozent Steuern.
Kursgewinne sind zur Hälfte steuerpflichtig. Anleger müssen die Hälfte je nach persönlichem Grenzsteuersatz mit 15 bis 45 Prozent versteuern, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf der Papiere weniger als ein Jahr liegt und die Freigrenze von 512 Euro im Jahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erreicht ist. Kursgewinne für Papiere, die frühestens nach einem Jahr verkauft werden, sind steuerfrei.
Aktienfonds und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Dividenden, Kursgewinne und Ausschüttungen sind voll steuerpflichtig. Anleger zahlen dafür 25 Prozent Abgeltungsteuer. Ist ihr Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent, können die die Differenz über die Steuererklärung zurückbekommen. Die Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren, nachdem Spekulations-Gewinne und Dividenden nur zur Hälfte zu versteuern sind, fallen weg. Wichtig: Es gibt Bestandsschutz für Anlagen bis 2008 und Steuerfreiheit wenn diese länger als ein Jahr im Depot liegen!
|
|