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investmentfonds.DE                     04.02.2012
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Besteuerung von Dachfonds und Mischfonds vor und nach der Abgeltungssteuer


Der Besteuerung von Dachfonds/Mischfonds steht bei den Anlegern immer stärker im Mittelpunkt des Interesses. Insbesondere vor der Hintergrund der Abgeltungssteuer kommt kein Anleger um dieses Frage herum.

Dachfonds/Mischfonds und die Abgeltungssteuer


Besteuerung von Dachfonds/Mischfonds bisher:

  • Zinsen sind voll steuerpflichtig (Freibetrag: Single 801 Euro; Ehepaar 1602 Euro). Dividenden sind zur Hälfte steuerpflichtig. Anleger zahlen für die Hälfte ihrer Dividenden je nach Grenzsteuersatz 15 bis 45 Prozent Steuern. Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, wenn die Papiere frühestens nach einem Jahr verkauft werden.


  • Dachfonds/Mischfonds und die Abgeltungssteuer ab 2009:

  • Es gelten die gleichen Regeln wie bei den anderen Investmentfonds. Es ist aber besonders interessant, noch vor 2009 zuzugreifen und so den Bestandsschutz für die steuerfreien Kursgewinne nach Ablauf der Jahresfrist zu erhalten. Denn von Vorteil ab 2009 ist, dass die Dachfondsmanager die Zielfonds beliebig oft auswechseln und verkaufen können, ohne dass Abgeltungsteuer anfällt. Der Manager kann mit dem vollen Kapital arbeiten, und Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt.



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    Quelle: Investmentfonds.de, ein Dienst der InveXtra AG



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    Stichworte dieser Seite: Abgeltungssteuer, Fonds, Dachfonds