Geldmarktfonds/Rentenfonds und die Abgeltungssteuer
Besteuerung von Geldmarktfonds/Rentenfonds bisher:
Zinsen unterliegen der vollen Steuerpflicht. Kursgewinne müssen Anleger mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf der Papiere weniger als ein Jahr liegt. Der Verkauf der Anteile nach Ablauf der Jahresfrist ist steuerfrei.
Geldmarktfonds/Rentenfonds und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Für Zinsen und Kursgewinne gilt die Abgeltungsteuer. Ab 2009 sind Investitionen mit Schwerpunkt auf Zinspapieren für alle Anleger steuerlich günstiger, deren Grenzsteuersatz über 25 Prozent liegt. Renten- und Geldmarktfonds werden daher meist von der Neuregelung profitieren.
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