Immobilien und die Abgeltungssteuer
Besteuerung von Immobilien bisher:
Der Verkauf vermieteter Immobilien ist nach Ablauf einer zehnjährigen Haltefrist steuerfrei. Eigengenutzte Immobilien können steuerfrei verkauft werden wenn der Eigentümer zwei Jahre darin gewohnt hat.
Immobilien und die Abgeltungssteuer ab 2009:
An der bisherigen Regelung ändert sich durch die Abgeltungsteuer nichts. Im Gegensatz zu anderen Investments wie etwa Aktien behalten Immobilien ihre Spekulationsfrist. Wird die vermietete Immobilie nach zehn Jahren verkauft, fällt also keine Steuer an.
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