Fondsgebundene Rentenversicherungen und die Abgeltungssteuer
Besteuerung von fondsgebundenen Rentenversicherungen bisher:
Rentenpolicen werden in der Ansparphase nicht besteuert, bei Auszahlung ist nur der relativ niedrige Ertragsanteil steuerpflichtig. Im Alter von 65 Jahren gilt ein Ertragsanteil von 18 Prozent. Darauf ist der persönliche Steuersatz fällig, unterm Strich nur etwa vier bis fünf Prozent.
Fondsgebundene Rentenversicherungen und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Für Anleger mit fondsgebundenen Rentenversicherungen ändert sich nichts. Versicherungssparer profitieren damit weiterhin von der günstigen Ertragsanteilbesteuerung in der Rentenphase. Fondspolicen können daher ab 2009 für die Altersvorsorge besonders attraktiv werden.
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