Fondssparpläne und die Abgeltungssteuer
Besteuerung von Fondssparplänen bisher:
Bislang fahren Anleger, die langfristig in Fondsparpläne einzahlen, nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfreie Kursgewinne ein. Damit sind Fondsparpläne ideale Altersvorsorgeprodukte.
Fondssparpläne und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Nach der Neuregelung müssen Anleger 25 Prozent von Kursgewinnen an das Finanzamt abführen. Für Fondsparpläne, die vor 2009 abgeschlossen werden, gilt: Vor 2009 erworbene Anteile unterliegen der bisherigen Regelung, danach erworbene Anteile der Neuregelung. Damit gelten für diese Anteile die Grundsätze der Abgeltungssteuer (s. Aktien-/Investmentfonds). Das führt zu herben Renditeeinbußen gerade für regelmäßige und langfristige Altersvorsorgesparer.
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