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investmentfonds.DE                     04.02.2012
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Besteuerung Fondssparplänen vor und nach der Abgeltungssteuer


Der Besteuerung von Aktienfonds steht bei den Anlegern immer stärker im Mittelpunkt des Interesses. Insbesondere vor der Hintergrund der Abgeltungssteuer kommt kein Anleger um dieses Frage herum.

Fondssparpläne und die Abgeltungssteuer


Besteuerung von Fondssparplänen bisher:

  • Bislang fahren Anleger, die langfristig in Fondsparpläne einzahlen, nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfreie Kursgewinne ein. Damit sind Fondsparpläne ideale Altersvorsorgeprodukte.


  • Fondssparpläne und die Abgeltungssteuer ab 2009:

  • Nach der Neuregelung müssen Anleger 25 Prozent von Kursgewinnen an das Finanzamt abführen. Für Fondsparpläne, die vor 2009 abgeschlossen werden, gilt: Vor 2009 erworbene Anteile unterliegen der bisherigen Regelung, danach erworbene Anteile der Neuregelung. Damit gelten für diese Anteile die Grundsätze der Abgeltungssteuer (s. Aktien-/Investmentfonds). Das führt zu herben Renditeeinbußen gerade für regelmäßige und langfristige Altersvorsorgesparer.


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    Quelle: Investmentfonds.de, ein Dienst der InveXtra AG



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    Stichworte dieser Seite: Abgeltungssteuer, Fonds, Dachfonds