Riester Rente und die Abgeltungssteuer
Besteuerung der Riester Rente bisher:
In der Ansparphase gilt der Sonderausgabenabzug der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 2.100€ pro Person im Jahr. Es erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte mit dem zukünftig gültigen persönlichen Steuersatz. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne während der Ansparphase bleiben steuerfrei.
Riester Rente und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Die Riester-Produkte sind von der Abgeltungsteuer nur indirekt betroffen, werden aber noch interessanter. Tipp: Erträge aus eigenen Beiträgen zu Riester-Fonds, die nicht mit Riesterzulagen gefördert sind, werden nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sofern 12 / 60 Regel gilt. Bei späterer Rentenzahlung erfolgt Ertragsanteilsbesteuerung.
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