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investmentfonds.DE                     04.02.2012
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 Die neue Abgeltungssteuer

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Riester Rente und die Abgeltungssteuer


Besteuerung der Riester Rente bisher:

  • In der Ansparphase gilt der Sonderausgabenabzug der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 2.100€ pro Person im Jahr. Es erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte mit dem zukünftig gültigen persönlichen Steuersatz. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne während der Ansparphase bleiben steuerfrei.


  • Riester Rente und die Abgeltungssteuer ab 2009:

  • Die Riester-Produkte sind von der Abgeltungsteuer nur indirekt betroffen, werden aber noch interessanter. Tipp: Erträge aus eigenen Beiträgen zu Riester-Fonds, die nicht mit Riesterzulagen gefördert sind, werden nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sofern 12 / 60 Regel gilt. Bei späterer Rentenzahlung erfolgt Ertragsanteilsbesteuerung.


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    Quelle: Investmentfonds.de, ein Dienst der InveXtra AG



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    Stichworte dieser Seite: Abgeltungssteuer, Fonds, Dachfonds