Abgeltungssteuer und Veräußerungsverluste
Besteuerung von Veräußerungsverluste bisher:
Veräußerungsverluste, die innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten realisiert werden, können mit anderen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden wie z.B. aus Aktien, Immobilien und Investmentfonds. Veräußerungsverluste aus Aktienfonds können nur zur Hälfte verrechnet werden.
Veräußerungsverluste und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Realisierte Veräußerungsverluste, können mit Kursgewinnen aus anderen Aktien, Immobilien, Investmentfonds, Anleihen und Zertifikaten sowie mit Dividenden und Zinseinnahmen verrechnet werden. Realisierte Veräußerungsverluste aus Aktien hingegen, können nur mit Kursgewinnen aus anderen Aktien verrechnet werden.
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