Im
Zuge einer Kapitalerhöhung dient das Bezugsrecht
dazu, die Altaktionäre vor einer Verminderung ihres
prozentualen Anteils an der AG und somit am Gewinn zu
schützen. Es verbrieft das Recht, sich gemäß
dem bisherigen Anteil an der Kapitalerhöhung zu
beteiligen. Die Bezugsrechte können jedoch alternativ
auch an der Börse verkauft werden.
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