Das
Bezugsverhältnis gibt die Relation zwischen der
bisherigen Höhe des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft
und dem Volumen der Kapitalerhöhung an. Demnach
ist das Bezugsverhältnis bei einem Grundkapital
von EUR 1 Mio. und einer Kapitalerhöhung von EUR
0,5 Mio. gleich 2:1.
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