Börsensegment,
welches zwischen dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr
positioniert ist. Im Vergleich zum amtlichen Handel
gelten weniger strenge Zulassungsvoraussetzungen, die
lediglich mit etwa der Hälfte der Kosten verbunden
sind um auch kleineren und mittleren Unternehmen den
Zugang zur Börse zu erleichtern.
Die Börsenzulassung des emissionswilligen Unternehmens
erfolgt durch den Zulassungsausschuss der jeweiligen
Börse. Die nicht amtliche Kursfeststellung nehmen
Freimakler vor und wird analog zum amtlichen Handel
gehandhabt. Das Mindestemissionsvolumen liegt bei 0,5
Mio. DM und mindestens 10.000 Stück.
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