Die
Erhöhung des Grundkapitals einer AG kann durch
zwei Wege erfolgen:
1. Emission junger Aktien, wobei die Altaktionäre
durch ihr Bezugsrecht ein Vorkaufsrecht erhalten,
2.
Umwandlung von Gesellschaftsmitteln, sei es durch Gewinnthesaurierung
oder durch Umwandlung von Rücklagen.
Die Hauptversammlung muss der Kapitalerhöhung mit
mindestens 3/4 des stimmberechtigten Kapitals zustimmen.
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