Die
Kapitalertragssteuer stellt eine besondere Form der
Einkommensteuer dar und wird im Direktabzugsverfahren
erhoben. Betroffen sind Erträge aus Aktien, Genußscheinen,
GmbH- und anderen Gesellschaftsanteilen, Zinsen aus
Hypotheken und Grundschulden, Lebensversicherungen sowie
aus sonstigen Zinseinkünften wie z.B. festverzinslichen
Wertpapieren und Sparguthaben.
Die Steuersätze betragen bei Dividenden 25% und
bei Zinsen 30%. Die Sätze werden direkt durch die
ausschüttende Gesellschaft bzw. vom Schuldner abgezogen
und an das Finanzamt abgeführt.
Sofern der Steuerpflichtige absehen kann, dass er voraussichtlich
nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, kann er sich
durch das Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung
ausstellen lassen und hierdurch den Abzug der Steuern
vermeiden.
Alternativ kann er die ihm zustehenden Freibeträge
aus Kapitalerträgen in Höhe von DM 3.100 für
ledige und DM 6.200 für verheiratete den zu erwarteten
Kapitalerträgen per Freistellungsauftrag zuweisen
und so die Zinslast reduzieren bzw. vermeiden.
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