Kapitalgesellschaften
stellen eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
dar. Als reine Kapitalgesellschaften existieren in Deutschland
die AG und die GmbH.
Im Gegensatz zu Personengesellschften haften die Gesellschafter
nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage
und müssen nicht zwangsläufig in der Geschäftsführung
tätig sein.
Desweiteren müssen Kapitalgesellschaften ein klar
festgelegtes Nominalkapital ausweisen, dessen Mindesthöhe
bei AG's 50.000 Euro und bei GmbH's 25.000 Euro beträgt.
Die Stimmenanzahl der Gesellschafter richtet sich nach
deren Anteil am ausgewiesenen Nominalkapital.
Weiteres Charakteristikum für Kapitalgesellschaften
ist die Existenz gesetzlich bestimmter Organe. Bei der
AG sind dies der Vorstand, der Aufsichtsrat und die
Hauptversammlung, bei der GmbH die Geschäftsführung
und die Gesellschafterversammlung.
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