Bei einem Kommissionsgeschäft handelt eine Bank Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung. Kauf- und Verkaufsaufträge des Kunden für Wertpapiere werden von den Banken regelmäßig als Kommissionsgeschäfte ausgeführt.
Die Bank handelt im eigenen Namen, also nicht als Vertreter des Kunden, das Geschäft wird jedoch auf seine Rechnung getätigt. Der Kunde hat alle Vor- und Nachteile des Geschäfts zu tragen. Er erhält die gekauften Wertpapiere und hat den Kaufpreis sowie Gebühren und Auslagen zu tragen. Der Kommissionär (die Bank) hat die Weisungen des Kommittenten (des Kunden) zu befolgen und ist ihm gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
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