Ein
gerichtlich angeordnetes Verfahren über das Vermögen
eines zahlungsunfähigen Schuldners (bei der AG
auch Überschuldung) mit dem Ziel, das noch vorhandene
Vermögen des Schuldners gleichmäßig
und gerecht auf die Gläubiger zu verteilen, die
kein bevorzugtes Befriedigungsrecht haben.
Das Verfahren wird auf Antrag des Schuldners oder eines
Gläubigers eröffnet und vom Konkuersverwalter
durchgeführt. Durch einen Vergleich kann der Konkurs
verhindert werden.
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