Ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung des herrschenden Unternehmens bilden einen Konzern. Die einzelnen Unternehemen sind zwar rechtlich selbständig, aber sie unterstehen wirtschaftlich einer gemeinsamen Leitung.
Konzerne entstehen häufig durch wechselseitige Kapitalbeteiligungen oder Errichtung einer Dachgesellschaft (Holding). Zeigt der Konzern deutliche Marktberherrschungsabsichten, so spricht man von einem Trust.
Man unterscheidet:
horizontale Konzerne: Unternehmen der selben Produktionsstufe vertikale Konzerne: Unternehmen verschiedener Produktionsstufen diagonale Konzerne: Unternehmen verschiedener Branchen
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