Die Kursfeststellung erfolgt bei Wertpapieren, deren Börsenpreis amtlich festgestellt wird, durch Makler. Als Börsenpreis ist derjenige festzustellen, der der wirklichen Geschäftslage des Handels an der Börse entspricht.
Alle zum Zeitpunkt der Kursfeststellung vorliegenden Aufträge müssen vom Kursmakler gleich behandelt werden. Die Handelsteilnehmer sind über die Börsenpreise und die ihnen zugrundeliegenden Umsätze zu informieren. Die Kursfeststellung erfolgt dadurch, daß alle offenen Kauf- und Verkaufsorders gegenübergestellt werden und i. d. R. der Kurs mit dem daraus resultierenden höchsten Umsatz festgestellt wird.
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