Kursmakler sind amtlich bestellte und vereidigte Handelsmakler, die an den Börsen die Kurse amtlich festzustellen haben. Sie werden im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer und der Geschäftsführung bestellt, vereidigt und entlassen.
Während des Präsenzhandels darf der Kursmakler nur in den ihm zugewiesenen Werten handeln. Er darf Eigengeschäfte tätigen, soweit dies zur Erfüllung der ihm erteilten Aufträge erforderlich ist, wenn marktnah limitierte Aufträge fehlen, die Marktlage nicht ausgeglichen ist oder unlimitierte Aufträge vorliegen, die nur zu nicht marktgerechten Preisen vermittlelt werden können. Diese Käufe und Verkäufe dürfen allerdings nicht tendenzverstärkend sein.
Die Börsenaufsicht kontrolliert, ob die Geschäfte unter Einhaltung des Neutralitätsgrundsatzes getätigt wurden.
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