Aktiengesellschaften
sind nach dem HGB zur Erstellung eines Lageberichtes
(nicht Bestandteil des Jahresabschlusses)
verpflichtet.
Er enthält Informationen, die der Gesamtbeurteilung
der gegenwärtigen und zukünftigen Situation
des Unternehmens und seiner Marktstellung dienen. Außerdem
enthält der Lagebericht Pflichtangaben über
den Geschäftsverlauf, sowie Angaben zur Vermögens-,
Finanz- und Erfolgslage des Unternehmens.
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