Verkauf
von Wertpapieren
an der Börse,
die der Verkäufer noch nicht besitzt.
Der Verkäufer spekuliert darauf, daß die
Kurse bis zum Erfüllungszeitpunkt
sinken und er die Differenz zwischen Ein- und Verkaufskurs
als Gewinn realisieren kann. Börsengeschäfte
sind in Deutschland innerhalb von zwei Tagen zu erfüllen.
Der Begriff Leerverkauf wird nur im Zusammenhang mit
Transaktionen am Kassamarkt
benutzt.
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