Es
handelt sich um eine Sicherheitsleistung bei der Ausführung
von Termingeschäften
zur Abdeckung möglicher Verluste durch Kursschwankungen.
Sie wird von den Teilnehmern am Terminhandel
verlangt.
Marginforderungen sind umgehend zu erfüllen, da
ansonsten eine Zwangsliquidation der Terminposition(en)
erfolgt.
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