Seit
dem 1. Januar 1998 wird auf Einkünfte ein zusätzlicher
Solidaritätszuschlag von 5,5 (bis Ende 1997 7,5%)
Prozent der entsprechenden Steuer erhoben.
Bei Investmentfonds
sind davon die zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteile
der Ausschüttung/Thesaurierung
betroffen. Die Zinsabschlagsteuer erhöht sich entsprechend
von 30% auf 31,65% bzw. bei Tafelgeschäften von
35% auf 36,925%.
Quelle: bvi
|