Jedem Anleger steht ein Sparerfreibetrag von 3.000 DM sowie ein Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM zu. Bei Zusammenveranlagten verdoppeln sich diese Beträge. Bis zu der jeweiligen Höchstgrenze von 3.100/6.200 DM kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Quelle: bvi
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