Ist der gezeichnete Betrag bei einer Emission größer, als der Ausgabebetrag, so liegt eine Überzeichnung vor.
Dann erfolgt die Zuteilung entweder gleichmäßig nach Prozenten, durch Verlosung oder durch Repartierung, d.h. kleine Zeichnungsbeträge werden voll berücksichtigt, wohingegen bei großen Zeichnungsbeträgen gekürzt wird.
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