Vergleichbar
mit einer Kaufoption. Der Käufer eines Cap vereinbart
mit dem Verkäufer eine Zinsobergrenze für
einen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR oder LIBOR) hinsichtlich
eines nominellen Kapitalbetrages. Übersteigt der
Referenzzinssatz die vereinbarte Zinsobergrenze, so
zahlt ihm der Verkäufer (Stillhalter) die übersteigende
Zinsdifferenz auf den bezogenen Kapitalbetrag. Die Abrechnungen
erfolgen an den Fälligkeitstagen der jeweiligen
Zinsperiode. Der Käufer hat im Gegenzug eine Prämie
an den Stillhalter zu entrichten.
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