Bei
einem swap handelt es sich um den Austausch von Zahlungsverpflichtungen
mit dem Ziel, relative Vorteile zu arbitrieren. Diese
können sich z.B. aus der unterschiedlichen Konditionierung
auf den einheimischen und internationalen Finanzmärkten
oder aus der unterschiedlichen Bonität
und Stellung der Partner im Markt
ergeben. Getauscht werden können prinzipiell die
Zinszahlungsverpflichtungen aufgrund unterschiedlicher
Zinsbindungszeiträume, die Währung oder beides.
Entsprechend unterscheidet man zwischen Zinsswap, Währungsswap
sowie Zins- und Währungsswap.
Beim Zinsswap (interest rate swap) werden Zinszahlungsverpflichtungen
aus gleicher Währung und Laufzeit, jedoch mit unterschiedlichen
Zinsbindungsfristen getauscht (z.B. fünfjährige
festkonditionierte gegen fünfjährige variabel
konditionierte Mittel). Hierbei erfolgt kein Liquiditätsaustausch.
Die swap-Partner übernehmen lediglich wechselseitig
die Zinszahlungsverpflichtung, so daß für
beide Partner die ursprünglichen Rückzahlungs-
und Zinszahlungsverpflichtungen gegenüber ihren
Gläubigern bestehen bleiben.
Beim Währungsswap (cross currency swap) werden
Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist,
jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht
(z.B. fünfjährige festkonditionierte DM gegen
fünfjährige festkonditionierte US-$. Währungsswaps
bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn
eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen
nicht oder nicht vergleichsweise günstig zu erreichen
ist. Der Währungstausch des swap-Betrages erfolgt
zu einem vereinbarten festen Wechselkurs
auf Kassabasis. Die Zinsdifferenz wird während
der Laufzeit des swaps über Zinstauschzahlungen
ausgeglichen.
Der Zins- und Währungsswap (integrierter swap,
currency coupon swap) ist eine Kombination aus beidem.
Hier werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit
jedoch mit unterschiedlicher Währung und Zinsbindungsfrist
ausgetauscht (z.B. ein fünfjähriges festkonditioniertes
DM-Darlehen gegen fünfjährige US-$ Mittel
mit variabler Verzinsung). Der Zins- und Währungsswap
setzt sich somit aus einem Währungs- und einem
Zinsverpflichtungstausch zusammen. Im Rahmen des Währungstausches
kauft Partner A in einem Kassageschäft von Partner
B US-$ für DM und verkauft diesem gleichzeitig
die US-$ zum vereinbartem Rückzahlungszeitpunkt
gegen DM. Der Terminkauf wird ebenfalls zum Kassakurs
und nicht zum Terminkurs abgewickelt. Im Rahmen des
Zinszahlungsverpflichtungstausches verpflichtet sich
Partner A, während der Laufzeit der Vereinbarung,
die US-$ Zinsen auf der Basis z.B. LIBOR zu zahlen,
während Partner B die Verpflichtung zur Zahlung
der DM-Festzinsen übernimmt.
|