Ein Überblick zu vermögenswirksamen Leistungen
Es bestehen zwei Möglichkeiten der Förderung, die beide nebeneinander in Anspruch genommen werden können:
Anlage von maximal 400,- EURO jährlich in einen Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% (= 80,- EURO) gefördert
wird. Der Aktienanteil des Fonds muss mindestens 60% betragen.
Abschluss eines Bausparvertrages mit einer jährlichen Sparprämie in Höhe von 470,- EURO (= 39,16,- EURO monatlich).
Hier fördert der Staat mit 9% jährlich (= 42,30 EURO).
Abhängig von der Form der Anlage beträgt die Mindestdauer eines VL-Vertrages 6 bzw. 7 Jahre.
Es sind somit 870 EURO im Jahr mit einer Sparzulage begünstigt. Die maximale Sparzulage beträgt insgesamt 122,30 EURO pro Jahr!
Jeder kann VL-Sparen.
Vorraussetzungen zum Erhalt von VL (Vermögenswirksame Leistungen) für VL-Fonds
Das Geld muss über 7 Jahre angelegt werden, d.h. nach 6 Jahren Einzahlung muss noch bis zum Ende des Kalenderjahres gespart werden.
Der Aktienfonds muss die Bedingungen für die Arbeitnehmersparzulage erfüllen (hierzu die bei der InveXtra erhältlichen VL-Fonds). U.a. gehört dazu, dass der Anteil an Aktien mindestens 60 % beträgt.
Das jährliche Einkommen darf 20.000 EURO bei Alleinstehenden und 40.000 EURO bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Alleinstehenden kann unter Einbezug von steuerlichen Frei- und Pauschalbeträgen das Jahresbruttoeinkommen 24.024 EURO betragen.
Bei Ehepaaren mit 2 Kindern und einem berufstätigen Ehepartner kann das Jahresbruttoeinkommen durch die pauschalen Steuerfreibeträge
bei 48.392 EURO liegen.
Übersicht Einkommensgrenzen VL-Arbeitnehmerzulage für VL-Fonds:
Zu versteuerndes Einkommen und welchen Brutto-Verdiensten es entspricht (Stand: 17.03.2010):
Familienstand |
zu versteuerndes
Einkommen
maximal |
entspricht bei
Angestellten
einem
Brutto-
Einkommen** von |
Single |
EURO 20.000,-- |
EURO 24.024,-- |
Single mit 1 Kind* |
EURO 20.000,-- |
EURO 26.208,-- |
Single mit 2 Kindern* |
EURO 20.000,-- |
EURO 28.392,-- |
Verheiratete / 1 AN |
EURO 40.000,-- |
EURO 44.024,-- |
Verh./ 1 AN / 1 Kind |
EURO 40.000,-- |
EURO 46.208 |
Verh./ 1 AN / 2 Kinder |
EURO 40.000,-- |
EURO 48.392,-- |
Verheiratete / 2 AN |
EURO 40.000,-- |
EURO 47.128,-- |
Verh./ 2 AN / 1 Kind |
EURO 40.000,-- |
EURO 49.312,-- |
Verh./ 2 AN / 2 Kinder |
EURO 40.000,-- |
EURO 51.532,-- |
* sofern Kind/er nur bei dem einen Elternteil zu berücksichtigen ist/sind
** Bei den Einkommensgrenzen wurden aktuelle steuerlich abzugsfähige Pauschalen, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. AN = Arbeitnehmer.
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