Investmentfonds.de
16.03.2007:
ZKA: Unternehmenssteuerreform stärkt Attraktivität des Standorts Deutschland für Investoren und Anleger
Köln, den 16.03.2007 (Investmentfonds.de) - Nach Auffassung der im Zentralen
Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft
weist der heute im Kabinett beschlossene Entwurf eines Unternehmensteuerreform-
gesetzes 2008 in die richtige Richtung. Mit der Reform werde die Attraktivität
des Standorts Deutschland durch die angestrebte Verbesserung der steuerlichen
Rahmenbedingungen für die Unternehmen und die Neuordnung der Besteuerung von
privaten Kapitalanlagen gestärkt, betont der ZKA.
Die vorgesehene Absenkung der nominalen Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften
von derzeit rund 39 Prozent auf unter 30 Prozent sowie die entsprechende Entlastung
thesaurierter Gewinne für Personenunternehmen seien wichtige Fortschritte. Damit
würden die Chancen für deutsche Unternehmen verbessert, sich im internationalen
Wettbewerb zu behaupten.
Kritisch wertet die Kreditwirtschaft allerdings verschiedene Maßnahmen der Gegen-
finanzierung, die investitionsschädliche Einschnitte enthalten. Dies gelte vor
allem für die weiter eingeschränkte Berücksichtigung von Fremdfinanzierungskosten
bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer. Insbesondere die so genannte
Zinsschranke werfe erhebliche rechtliche und praktische Probleme auf. Größere,
aber ertragsschwache Unternehmen, die auf eine hohe Fremdfinanzierung angewiesen
seien, müssten dadurch mit zum Teil erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen
rechnen. Hier gehe der Entwurf teilweise weit über die politische Zielsetzung
einer Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen hinaus. Im weiteren Gesetzgebungs-
verfahren müsse daher darauf geachtet werden, dass sinnvolle und notwendige
Finanzierungen nicht unangemessen behindert werden.
Ausdrücklich begrüßt der ZKA die für 2009 beabsichtigte Einführung einer Abgeltung-
steuer. Bereits seit langem hatte die Kreditwirtschaft eine Neuordnung der Besteuerung
von privaten Kapitalanlagen mit einer moderaten Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividen-
den und private Wertpapierverkäufe gefordert. Der Erfolg der Neuregelung hänge
entscheidend davon ab, dass sie breite Akzeptanz bei den Anlegern finde. Voraus-
setzung hierfür sei eine Steuerbelastung, die die Inflationsanfälligkeit der
Geldanlage und die vorgesehene uneingeschränkte Einbeziehung der Veräußerungsgewinne
angemessen berücksichtige. Darüber hinaus müsse die Neuordnung eine durchgreifende
Vereinfachung mit sich bringen.
Anstelle des geplanten Abgeltungsteuersatzes von 25 Prozent hatte der ZKA daher
einen international attraktiven Steuersatz von 20 Prozent (inklusive Solidaritäts-
zuschlag und Kirchensteuer) vorgeschlagen. Damit würden die Wahlveranlagung und
das Kontoabrufverfahren für die Besteuerung von Kapitalerträgen überflüssig. Der
ZKA fordert den Gesetzgeber daher auf, im Zuge des parlamentarischen Verfahrens
noch einmal einen Satz von 20 Prozent zu prüfen.
Quelle: Investmentfonds.de
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