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29.05.2009:
Papiergeld in Deutschland vor 100 Jahren gesetzlich anerkannt
Berlin (ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) gratuliert dem deutschen Geldschein zum
Geburtstag: Vor genau hundert Jahren wurden Geldscheine in
Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Bankgesetznovelle vom
1. Juni 1909 bewirkte, dass die Reichsbanknoten gegen Ausgabe von
Goldmünzen in Zahlung genommen werden mussten. Die Geldscheine der
Deutschen Reichsbank zirkulierten zwar schon seit 1876, eine
Einlösung in Goldmünzen war jedoch nicht überall garantiert.
"Bargeld genießt heute in Deutschland hohes Vertrauen", bekräftigt
Dr. Andreas Martin, Vorstandsmitglied des BVR. Im Einzelhandel werden
immer noch über 60 Prozent der Zahlungen mit Bargeld getätigt.
"Papiergeld hat im Laufe der Jahre eine immer bedeutendere Rolle im
Bargeldkreislauf eingenommen", erläutert Martin. Vor hundert Jahren
spielten Geldscheine im täglichen Gebrauch eine untergeordnete Rolle.
Infolge des niedrigen Lebensstandards schätzte man Kleingeld. Mit der
allgemeinen Akzeptanz des Papiergeldes und dem Druck von Banknoten
mit niedrigerem Wert hat sich dieses Verhältnis geändert. So ist der
wertmäßige Münzanteil an der Geldmenge von 7 Prozent im Jahr 1913 auf
heute 0,5 Prozent gesunken und der Anteil an Papiergeld von 5 auf 17
Prozent gestiegen.
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1913 entfiel im statistischen Durchschnitt auf jeden Kopf der
Bevölkerung gerade einmal ein Geldschein. Heute sind etwa 37
Geldscheine pro Kopf im Umlauf.
Trotz der zunehmenden Beliebtheit des elektronischen
Zahlungsverkehrs im Online-Banking und des bequemen Bezahlens mit
Bankkarten im Handel geht der BVR davon aus, dass das Papiergeld
weiterhin einen bedeutenden Platz in den Geldbörsen der Deutschen
einnehmen wird.
Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
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Quelle: news aktuell
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