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Investmentfonds - News

FondsNews        
01.06.2011
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Investmentfonds.de 01.06.2011:
Berufsverband Deutscher Honorarberater begrüßt Stellungnahme des Bundesrats

   Berlin (ots) - 

   - Bundesrat fordert schnelle Etablierung der Honorarberatung in
     Deutschland
   - BVDH-Vorstand Karl Matthäus Schmidt: "Wir unterstützen die 
     Aussagen des Bundesrats nachdrücklich!"
   - Gesetzliche Definition des Berufsbildes Honorarberater ist 
     zwingend erforderlich

   Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die 
Honorarberatung schnellstmöglich auf eine tragfähige rechtliche 
Grundlage zu stellen. Dies wird aus einer Stellungnahme zum 
Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und 
Vermögensanlagerechts deutlich, die vor wenigen Tagen veröffentlicht 
wurde. 

   Der Vorstand des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH) 
begrüßt die Stellungnahme der Länderkammer. BVDH-Vorstand Karl 
Matthäus Schmidt: "Wir unterstützen die Aussagen des Bundesrats 
nachdrücklich!"

   Nach Auffassung des Bundesrats solle die Bundesregierung 
insbesondere folgende Eckpunkte beachten:

   -           Gesetzliche Definition des Berufsbildes 
               "Honorarberater"
   -           Bezeichnungsschutz für den Begriff "Berater"
   -           Pflicht zur umfassenden Information und 
               Aufklärung über den Status und die Vergütung
   -           Abgrenzung der Finanzberatung von der 
               Finanzvermittlung
   -           Verbot von Mischformen zwischen Honorar- und 
               Provisionsberatung
   -           Möglichkeit der Honorarberatung ohne Provision 
               auch im Wertpapiergeschäft

   Der Bundesrat greift damit die Forderungen des Berufsverbands 
Deutscher Honorarberater e.V. (BVDH) für eine gesetzliche Regelung 
der Honorarberatung praktisch unverändert auf. Honorarberatung ist 
nach Ansicht des Bundesrats eine sinnvolle Alternative zu der in 
Deutschland verbreiteten provisionsorientierten Finanzvermittlung. 
Provisionen seien Ursache dafür, dass sich die Finanzberatung primär 
am Einkommensinteresse der Berater oder den Gewinnzielen der Banken 
ausrichte. Solange keine vollständige Transparenz über die 
Finanzierung der Finanzberatung vorhanden sei, könnten Verbraucher 
nicht erkennen, welche Anreize und Fehlanreize von Provisionen 
ausgehen. Diese Informationen fehlten dann, um die richtige Auswahl 
des Beraters und des Anlageprodukts zu treffen.

   Aber selbst wenn die Höhe der Provisionen umfassend offen gelegt 
werde, sei noch nicht gewährleistet, dass sich die Empfehlungen der 
Anlagevermittler tatsächlich an den Zielen der Kunden orientieren. 
Die Honorarberatung soll deshalb gestärkt werden.

   Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat - wie auch der BVDH - die 
geplante Regulierung der Finanzanlagenvermittler im Gewerberecht. 
Sinnvoll ist nach Ansicht des BVDH vielmehr eine Regulierung nach dem
Kreditwesengesetz. Diese ermöglicht Honorarberatern und 
Finanzanlagenvermittlern eine umfassende Beratung ihrer Kunden. 
BVDH-Vorstand Dieter Rauch: "Um die berechtigten Interessen der 
betroffenen Finanzdienstleister nicht außer Acht zu lassen, muss vor 
allem der mit einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz verbundene 
administrative, personelle und finanzielle Aufwand den Bedürfnissen 
kleinerer Finanzdienstleister angepasst werden."

   Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH): 

   Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH 
(Verbund Deutscher Honorarberater) gegründet. Er vertritt die 
Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die 
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern 
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als 
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, in dem sie den Kodex der Honorarberatung 
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer 
kontrollieren lassen.

Originaltext:         quirin bank AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63861
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63861.rss2
ISIN:                 DE0005202303

Ansprechpartner für die Medien:
Kathrin Kleinjung       
Berufsverband deutscher Honorarberater e.V.
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung@deutsche-honorarberater.de





Quelle: news aktuell






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Quellen: Investmentfonds.de.


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