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Investmentfonds - News

FondsNews        
11.01.2013
Wichtiger Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte und Copyright sind die Anbieter verantwortlich.

Investmentfonds.de 11.01.2013:
Bankenverband: Altverluste aus Wertpapiergeschäften nur noch 2013 verrechenbar

Köln, den 11.01.2013 (Investmentfonds.de) - 


Anleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten 
Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer 
haben (also vor 2009), sollten achtgeben. Denn diese Veräußerungs-
verluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wert-
papierveräußerungsgewinnen verrechnet werden. 


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Die Verrechnung der „Altverluste“ kann ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt erfolgen, denn dort wurden diese „Altverluste“ festgestellt und fortgeschrieben. Zu diesem Zweck muss der Anleger seinem Finanzamt eine Jahressteuerbescheinigung seiner Bank vorlegen, aus der die dem Steuerabzug unterworfenen Ver- äußerungsgewinne ersichtlich sind. Dies gilt letztmalig im Jahr 2014 für die Veranlagung des Jahres 2013. Nach Ablauf des Jahres 2013 ist eine Verrechnung von „Altverlusten“ nur noch mit Gewinnen aus der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter wie Devisen, Edelmetalle oder Kunstgegenstände innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist möglich, soweit diese jährlich mindestens 600 Euro betragen (Freigrenze), sowie mit Gewinnen aus dem Verkauf nicht selbstgenutzter Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist. Mit Zinsen oder Dividenden ist eine Verrechnung grundsätzlich nicht gestattet.





Quelle: Investmentfonds.de






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Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen (Verkaufsprospekt), die vor Abschluß eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die hier per Email oder telefonisch und per Fax angefordert werden können:

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Nähere Informationen zu den mit einer Fondsanlage verbundenen Risiken finden Sie in den Verkaufsunterlagen, rechtliche Dokumente des jeweiligen Fonds.
Quellen: Investmentfonds.de.


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